Fliegen mit Haustieren | Air Prishtina
Fliegen mit Haustieren

Gerne darf Ihr Haustier mitfliegen. Leider können wir nur eine bestimmte Anzahl an Tieren befördern und nur Hunde, Katzen und Schildkröten.


Bitte beachten:

  • Sie müssen immer alle notwendigen Dokumente für die Ein- und Ausreise (gültiger Tierpass, Impf- und Gesundheitszeugnisse) Ihres Tieres vorweisen.

  • Die Mitnahme muss spätestens 72 Stunden vor Abflug angemeldet werden.  


Mitnahme in der Kabine (max. 6 kg)

Kleine Hunde und Katzen bis max. 6 kg (inkl. Transportbox) können Sie mit in die Kabine nehmen. Die Transportbox muss während des gesamten Fluges unter Ihrem Vordersitz verstaut werden und das Tier muss dabei stets in der Box bleiben. Die Größe der Transportbox darf maximal 55 x 40 x 20 cm betragen.

Für diesen Service wird eine von der durchführenden Fluggesellschaft festgesetzte Servicegebühr in Höhe von CHF 90 pro Strecke fällig. 

Mitnahme von Tieren über 6 kg

Tiere, die inklusive ihrer Transportbox schwerer als 6 kg sind, müssen im Frachtraum befördert werden. Ihr Haustier muss dafür in einer auslauf- und ausbruchsicheren Transportbox sein, wo es normal stehen und liegen kann.
An der Box muss ein Wasser-/Futterbehältnis angebracht sein, das von aussen befüllt werden kann. Die Behältnisse dürfen während des Fluges nicht befüllt sein.

Die Beförderung im Frachtraum wird mit CHF 140 bis 20kg und CHF 170 ab 20 kg pro Strecke berechnet.

Tiere im Frachtraum zu transportieren ist leider nicht auf allen Strecken möglich.

Besondere Regelungen

Für den Transport von Tieren gelten besondere Regelungen. Bitte Informieren Sie sich rechtzeitig über Auflagen und Beschränkungen, die mit der Ein- bzw. Ausfuhr von Tieren verbunden sind. Sie sind alleine für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich und haften für alle Schäden und Folgeschäden, die durch Ihr Tier oder seinen Transport verursacht werden.

Der Transport von Tieren unterliegt außerdem den internationalen Bestimmungen der IATA Live Animal Regulations.

Einreisebestimmungen von Haustieren

Seit dem 1. Oktober 2004 ist die EU-Verordnung 998/2003 über Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Heimtieren in Kraft. Diese Regelung dient der Vermeidung von Tollwut.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen von Haustieren. Lesen Sie sich die EU-Verordnung vor der Buchung durch oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, Veterinäramt oder der Grenzkontrollstelle.